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SSRQ FR I/2/8 206.3-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 206.3-1

License: CC BY-NC-SA

Anna Maria Schorderet-Vernin – Verhör

1723 December 3.

  • Shelfmark: StAFR, Thurnrodel 19, S. 479–480
  • Date of origin: 1723 December 3
  • Substrate: Papier
  • Languages: German, French

Edition Text

ZaquemarPlace: , den 3ten decbrisdecembrisLanguage change: Latin 1723Date of origin: 3.12.1723
Wohlgeehrter hAbbreviation großgroßweibel von MontenachPerson:

Hochgeehrter hAbbreviation rathsherr undt ambts burgermstrambts burgermeisterTerm: GottrawPerson:

FirgisenPerson: weibel

Die in arrest ligende Anna Maria Schorderet, gebohrne
Vernin
Person:
, sagt, wüsse zwar ihr alter nicht, seye aber
eine kleine mettlenTerm: gewesen, da die SchmittgassenPlace: ist
verbronnen. JezunderTerm: wohnet sie gantz allein in der
underen kammer bey 3 KönigPlace: . Sonsten habe eheman
undt 4 khünderenTerm: beyleben.
Gestrig tags, als sie
von MurCorrection overwritten, replaces: hathenPlace: mit tabac pfeiffenTerm: ankamme undt nacher
haus sich begabe, ist sie von weiblen auffgehalten undt
ins RathhausPlace: geführt worden, wo sie alsdan von dem
wohlgeehrten hAbbreviation rathaman1 vernohmen, sie solte zu folg
oberkeitlicher urthelTerm: eingeseztTerm: werden. Glaubte sie dan
nichts anders, als wäre einer gnädigen oberkeit zu
gehorsamen schuldig, undt das umb desto mehr, weillen
sie sich wohl spührete. Hiemit ist sie freywillig undt
ungezwungen auff ZaquemarPlace: gangen. Die ursach aber
ihres verhafftsTerm: wüsse sie einmahl gantz undt gahr nicht.
Mit verharrung undt verneinung, den sohn des HautsPerson: ,
da diser götte gewesen, nicht gesehen, angeredt noch
angeriertTerm: , vill weniger ein anders mahl von demselben
einen streichTerm: empfangen zu haben. Zu dessen bekräfftigung
wolle sie leben undt sterben.
IInterrogée, wo sie am verwichenen
mittwochen vor 14 tägDuration: 14 days zwischen 4Time: 16:00 oder 5 uhren nachmittagTime: 17:00
gewesen? RRépondu, weis es nicht noch sich erinneret, glaubt in
allweg, sie seye zu hauß gewesen.
Wo sie am tag, da
gedachter knab götte gewesen? RRépondu, bey der BeineraPerson: , beym
hAbbreviation AmanPerson: undt MesserschmidtPerson: , ohngefer da man getaufftTerm:
hat undt auch hernach.
IInterrogée, ob sie vihlmahlen beym HautPerson:
gewesen? RRépondu, vor das die frauw bümpeterTerm: 2 worden,
[p. 480]Page breakhat ihro 4Currency: 4 lb oder 5 pfundtCurrency: 5 lb roshaaren für pallenTerm:
verkaufft. Andere mahlen aber callenderTerm: zu khauffen
in selbiges haus hingangen, vor der zeit ist sie nicht
eingetretten.
IInterrogée, ob man sie nicht habe von weniger
zeit här in gedachtem haus einzichen oder einlocken wollen.
RRépondu, von nein3.
IInterrogée, ob sie nit gehört sagen, was disem
knab geschehen ist? RRépondu, von ja4, mehrere persohnen
haben ihro anzeigt, diser knab seye besessenTerm: gewesen,
undt das mensch, so ihme böses soll gegeben haben,
hätte rothe ärmel ahn. BeynebensTerm: vorbrachte,
sie wäre dessen einmahl gantz unschuldig. Gott
wüsse, wie man ihr unschuldiger weis anklagt,
wolle aber alles das jenige dem allmächtigen auffopferen, undt seye nicht das erste mahl, dass der kleine
PossartPerson: undt vill andere in der AuwPlace: ihr nachgeschruen,
sie, verhaffte, seye ein hetzTerm: . Zu ehren gottes wolle sie
aber solches ihnen nachlassen.
IInterrogée, ob sie nicht einen
pater capucinerTerm: angetroffen, als sie zu hauß gienge?
RRépondu, es könte wohl sein, thuet sich aber nit errineren.
Ob sie nicht khundtsameTerm: habe mit der SchüreraPerson: im
NeiglePlace: ? AntwAntwortet, keine andere, als da sie mit milchTerm:
passiertTerm: , gibt ihr den guthen tag undt gutte nacht.

IInterrogée, hat grosse khundtschafftTerm: mit der DmelleDemoiselle GarmiswillPerson: ?
RRépondu, sie ist villmahlen in ihres haus ein undt ausgangen.

IInterrogée, ob St. Elisabetha tagDate of origin: 19.11.1723 in der stuben die DmleDemoiselle mit der
magd AibenaPerson: nit zusammen angetroffen undt ihnen
gefragt, was sie mit einen andern schwätzen? RRépondu, nein.

Ob sie nicht in der NeiwenstattPlace: gewohnt, auch mit
der BelschingeraPerson: getruncken? RRépondu, ja, habe einmahl
mit derselben ein viertel wein getruncken, darvon
beide genuzgetTerm: . Übrigens erhaltetTerm: , sie habe die wahrheit
angeben undt könne ferners nicht offenbahren; darauff wolle
sie sterben, folgsam dessen sehr unschuldig zu seyn. Actum ut anteLanguage change: Latin.
IdemLanguage change: Latin5 Notarial sign

Notes

  1. Correction overwritten, replaces: h.
  1. Gemeint ist der StadtammannTerm: Jakob BumanPerson: .
  2. Dieser Begriff ist unklar.
  3. La formulation paraît curieuse. Il convient de la comprendre littéralement comme : « elle a donné la réponse de non ».
  4. La formulation paraît curieuse. Il convient de la comprendre littéralement comme : « elle a donné la réponse de oui ».
  5. Gemeint ist der Gerichtsschreiber Josef Nikolaus Chrysogonus GottrauPerson: .