SSRQ FR I/2/8 204.41-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 204.41-1
License: CC BY-NC-SA
Maria Duchêne-Ribotel – Anweisung
1683 April 28.
Edition Text
Gefangene
Marie RibotelPerson: , die verfeltTerm: , morgens vor gricht
gstelt zu werdenCorrection above the line, replaces: abera, aber anjetz, wie man vernimbt,
abermahlen ihrer hirvorigen bekantnusTerm: in abredTerm: .
Die hhherren des grichts sollend hüt zu ihren unndt sie
nach oberkeitlicher intention zu red stellen. Verharret
sie in der retractionTerm: , werde morgens mit ihren
eingehaltenTerm: unndt wirdt man alhir weiters räthig werdenTerm: .
gstelt zu werdenCorrection above the line, replaces: abera, aber anjetz, wie man vernimbt,
abermahlen ihrer hirvorigen bekantnusTerm: in abredTerm: .
Die hhherren des grichts sollend hüt zu ihren unndt sie
nach oberkeitlicher intention zu red stellen. Verharret
sie in der retractionTerm: , werde morgens mit ihren
eingehaltenTerm: unndt wirdt man alhir weiters räthig werdenTerm: .
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