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SSRQ FR I/2/8 178.5-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 178.5-1

License: CC BY-NC-SA

Margreth Freffer-Corpataux – Verhör

1663 August 3.

  • Shelfmark: StAFR, Thurnrodel 16, S. 139–140
  • Date of origin: 1663 August 3
  • Substrate: Papier
  • Language: German

Edition Text

KellerPlace: Outdent, den 3ten augustiLanguage change: Latin 1663Date of origin: 3.8.1663

HAbbreviation großgroßweibel1

HAbbreviation Antoni PythonPerson: , hAbbreviation Bläsi RämiPerson:

ZurthannenPerson: , LentzburgerPerson:
[p. 140]Page break

Margereth CorpastourPerson: von GiffersPlace: gebürtig, sonsten
im Kleinen GurmelsPlace: wonhafft, weillend Jacoben FreffersPerson: von
GrandfeyPlace: Addition on the left margina wittwisTerm: , der strudleryTerm: verdächtig und in verhafftTerm: gezogen.
Hat in der examinationTerm: über die puncten, so ihre uß
yngenombener inquisitionTerm: fürgehalten worden, bekhentTerm: ,
daß sie zwar schon hievor gefäncklich yngelegen undt mit
dem seilTerm: torturiertTerm: worden, habe aber ihr unschuldt
erhaltenTerm: , und sye so sufferTerm: alß das heylige cruzifix.

Wytters ist sie auch khandtlichTerm: , vilen persohnen guts gethan
und mit anderen uneinigkheitenCorrection inline, replaces: inb und zeplenTerm: gehabt zu haben.
Will aber von den kranckheiten, so ihnnen darnach ervogltCorrected: ervolgtc,
nichts wüssen, vil weniger bekhennenTerm: , selbige verursachet
oder angethan zu haben.
Ist khandtlichTerm: , dem ertrucknen
BänckliPerson: seelig und syner hußfrauen eine suppeTerm: gemacht zu
haben. Will aber, daß selbige gutt und gerecht geweßen
sye, mit vermeldenTerm: , gesagter BänckliPerson: habe sie darumb
gedanckt. Volgendts aber hat sie variert und gesagt, wylen
die besessninTerm: sie verschreytTerm: , ob hette sie ein ungutte suppen
gemacht, habe sie zum BänckliPerson: den Heinrich JulmiPerson: und
HannßPerson: , der schuochmacherTerm: , geschickt, umb zu wüssen, ob er
solchen wohnTerm: nit wolte fallen lassen. Waß nun für andtwortt
darüber erfolgt, hat sie nit recht erklären wollen,
sonderen bekhentTerm: , geredt zu haben, sie endtschlageTerm: ihn
nit.
Im übrigen will zwar ein sünderin sein, und aber
nit von den größten noch von den minderen, undAddition above the line by insertion markd würfft
die völlige schuldt ihrer bößen reputation uff
die beseßninTerm: , mit deren sie vilfältige stryttigkheitenTerm:
gehabt. e–BekhentTerm: auch, geredt zu haben, wan sie soll gefangen
werden, daß andere werden müessen nachkhommen, will aber
solche wortten uff ihre ankläger dütten.
Addition on the bottom by insertion mark
–e Befilcht sich meinen gnädigen herren, alß
ihren vätteren und pittet gott umb verzüchungTerm: .

Notes

  1. Addition on the left margin.
  2. Correction inline, replaces: in.
  3. Corrected: ervolgt.
  4. Addition above the line by insertion mark.
  5. Addition on the bottom by insertion mark.
  1. Gemeint ist Hans Jakob BumanPerson: .