SSRQ FR I/2/8 165.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 165.5-1
License: CC BY-NC-SA
Tichtli Berger-Graber – Anweisung
1652 September 30.
Edition Text
Gefangne
Tichtli BergoPerson: , wider welche ein zimblich heüttereTerm: kundschafftTerm: sag noh inkommen, dorab grosse realitet abzunemmenTerm: .
Man soll sie in den bösen thurnPlace: thuen und hAbbreviation Christoffell
BücherPerson: verhören, war mittTerm: er bewysen könne, das sie unschuldig sye. NachwertzTerm: soll es referiertTerm: werden.
Man soll sie in den bösen thurnPlace: thuen und hAbbreviation Christoffell
BücherPerson: verhören, war mittTerm: er bewysen könne, das sie unschuldig sye. NachwertzTerm: soll es referiertTerm: werden.
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