SSRQ FR I/2/8 162.8-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 162.8-1
License: CC BY-NC-SA
Pierre Millioud – Anweisung
1652 May 25.
Edition Text
Gefangene
Pierre MilluPerson: , der hievor der häxeryTerm: bekandtlichTerm: , unnd aber an der
zwehellenTerm: gäntzlichen abredTerm: worden. Soll nochmahlen examiniert unndt
mit den steinenTerm: getroüwtTerm: , auch nach discretionTerm: härgenommen werden biß
zinnstagTerm: oder mittwuchen.
zwehellenTerm: gäntzlichen abredTerm: worden. Soll nochmahlen examiniert unndt
mit den steinenTerm: getroüwtTerm: , auch nach discretionTerm: härgenommen werden biß
zinnstagTerm: oder mittwuchen.
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