SSRQ FR I/2/8 146.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 146.10-1
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Anni Dumont, Tichtli Binno, Elsi Overney-Bifrare, Eva Aeby-Ritter – Anweisung
1649 November 22.
Edition Text
Gefangne
Lahm Anni du MontPerson: , ein unholdinTerm: , blybt in ihrer verihahungTerm: beständig, wie auch in angebung ihrer gespillenenTerm: .
ExamenTerm: wider Tichtli MuhlullinnaPerson:
Dardurch sie der häxeryTerm: unnd dieberyTerm: verdacht ist, soll
starckh examiniert unndCorrection inline, replaces: wea ihr bekandtnußTerm: unndt versprechung referiertTerm: werden. Mit ihren soll nach der sachen
bewandtnuß yngestelt syn, biß die angeberin1 hingericht sye.
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bewandtnuß yngestelt syn, biß die angeberin1 hingericht sye.
CaminodasPerson: examenTerm:
Welches zimllich wyttlaüffig, unnd sie, genante CaminodaPerson: ,
der hexeryTerm: sehr verdächtig ist. Soll examiniert unnd lehr geCorrection overwritten, replaces: exbfolteretTerm: werden.
der hexeryTerm: sehr verdächtig ist. Soll examiniert unnd lehr geCorrection overwritten, replaces: exbfolteretTerm: werden.
Eva ÄbiPerson: , auch der unholderyTerm: verdacht, soll über das examenTerm:
erfragt werden ohne torturTerm: .2
erfragt werden ohne torturTerm: .2
Notes
- Gemeint ist Anni DumontPerson: .↩
- Le passage qui suit concerne le procès mené contre Jeanne MichelPerson: . Voir SSRQ FR I/2/8 126.8-1.↩
Metadata