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SSRQ FR I/2/8 142.5-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 142.5-1

License: CC BY-NC-SA

Catherine Bapst-Käser, Elsi Fontana-Zosso – Verhör

1649 October 7.

  • Shelfmark: StAFR, Thurnrodel 15, S. 59–61
  • Date of origin: 1649 October 7
  • Substrate: Papier
  • Language: German

Edition Text

ThurnPlace: , den ditoLanguage change: Latin1
HrAbbreviation großgroßweibel2

HrAbbreviation burgrburgermeisterTerm: 3

HrAbbreviation WildPerson: , hrAbbreviation AmanPerson:

JrJunker ReyffPerson: , hrAbbreviation CattillaPerson:

Cathrina BabstPerson: von TentlingenPlace: , welche der hexeriTerm:
verdacht, durch meine herren des gericht examiniert und a–3 mahlAddition above the line–a am lehren seilTerm: uff gezogenTerm: . BekhendtTerm:
zwar, gewißen horn oder iAmount: 1 große schnecken, so
von St JacobPlace: herkommen und hergebracht worden
vor 50 jarenDuration: 50 years durch einen bilgerTerm: , so 17 mahl zu
Sant JacobPlace: geweßen, b–gehabt zu habenAddition on the left margin by insertion mark–b, welcher die selbige seinen
elteren verehrtTerm: . Und habe der selbig ihnen angezeigt, daß zu CompostelPlace: und der orten die selbige
wider das ungewitter gebraucht werden. Hate
zwar sich als übel hörendt gestelt, und aber hernach
woll gehört.
Sagt, sie seye zwar vor 4 jaren alleinDuration: 4 years
des horns wegen schon gefängklich eingezogenTerm: , c
und aber des halben auch nach gethaner examinationTerm:
widerumb ledigTerm: gelaßen worden4. Verneinet alle
andere ihr fürgehaltne artickel. Hiemit bittet
gott und ein ggnädige oberkheit umb verzeiungTerm: .
[p. 60]Page break
ThurnPlace: , den dito, presentibus supradictisLanguage change: Latin

Elsi ZossoPerson: ist dreyCorrection overwritten, replaces: 3d mahl mit dem kleinen steinTerm:
uffgezogenTerm: und durch meine herren des gerichts
examiniert. In dem sie gesagt, sie habe des
müllersTerm: StutzesPerson: künderTerm: niemahlen gesehen, variert die selbige, dan sie gleich hernach angezeigt,
es seye lange zeytt, das sy sie gesehen hab, doCorrection overwritten, e
die mutter der kündernTerm: in Reyssus MülliPlace: 5
kündtsTerm: Addition on the left marginf gelegen6. Verneinet, den kündernTerm: nachgefragt zu
haben.
Stelt sich gehörloßTerm: , und als sie durch
m hmeine herren des gerichts erfragt, wie lang es sein möchte,
dass sie sich vom bößen feindtTerm: habe verfiehren
laßen, hat geantwortet, sie wisse die zeytt
nit. Und da sie dariber ernstigklich erfragt
worden, sagt, habe vermeint, man erfrage sie
derCorrection overwritten, replaces: ieg zeytt, so Hanß FolmanPerson: mit todt seye
abgangen. Hat alzeytt uff die fürgehaltne
puncten extravagiertTerm: und niemahlen mit
SatanPerson: antwort begegnen wollen. Sonders jederwillen sich gestelt, ob sie es nit hörte. Oder
als hete sie die proponierte artikel nit recht
verstanden.
Dariber der mmeisterTerm: scharpffrichterTerm: ,
welcher ihr das zeichenTerm: uff dem haubtTerm: gefunden hat,
mit einer nadlen tieff in das zeichenTerm: gestochen,
ohne das sie einiges zeichen der empfindligkheit
[p. 61]Page breakvon sich geben hete. Volgendt ein gutte weilTerm: die selbige
darein stekendt gelaßen, alles in beyweßen m hmeine herren
des gericht. Daryber sie ernstlich examiniert worden.
Will aber keines wegs bekhennenTerm: , das sie ein
unholdinTerm: seye. Bittet gott und ein ggnädige oberkeit
umb verzeihungTerm: .

Notes

  1. Addition above the line.
  2. Addition on the left margin by insertion mark.
  3. Deletion by underlining: worden.
  4. Correction overwritten, replaces: 3.
  5. Correction overwritten, .
  6. Addition on the left margin.
  7. Correction overwritten, replaces: ie.
  1. Das Verhör fand am 7. Oktober 1649Date of origin: 7.10.1649 statt.
  2. Gemeint ist Franz Peter VonderweidPerson: .
  3. Gemeint ist Franz Karl GottrauPerson: .
  4. Vgl. SSRQ FR I/2/8 119.0-1.
  5. Dieser Ort ist nicht zu identifizieren. Er wird ein weiteres Mal erwähnt, vgl. SSRQ FR I/2/8 142.3-1.
  6. Gemeint ist, dass die Frau im KindbettTerm: lag.