SSRQ FR I/2/8 142.29-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 142.29-1
License: CC BY-NC-SA
Françoise Zosso, Anni Schueller – Anweisung
1649 November 4.
Edition Text
Gefangne
Franceoise ZossuPerson: , ein unholdinTerm: , ist in der torturTerm: des zendtnersTerm:
in ihrer bekandtnußTerm: beständig verbliben. Wie auch in angebung der hingerichten
[p. 419]Page breakTietrichnasPerson: dochter1. Sie soll sambstags vor gericht gestelt werden
unnd wider die tochter ein formbklicks examenTerm: uffgenommen werden.
in ihrer bekandtnußTerm: beständig verbliben. Wie auch in angebung der hingerichten
[p. 419]Page breakTietrichnasPerson: dochter1. Sie soll sambstags vor gericht gestelt werden
unnd wider die tochter ein formbklicks examenTerm: uffgenommen werden.
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