SSRQ FR I/2/8 142.23-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 142.23-1
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Tichtli Götschmann, Françoise Zosso – Anweisung
1649 October 27.
Edition Text
Gefangne
[...]Editorially irrelevant1
Tichtli Götschman alias Putta ClaudePerson: , die der häxeryTerm: verdacht
ist, soll an das folterseillTerm: geschlagen, über das examenTerm: erfragt
unnd referiertTerm: werden. Sie hatt schon bekhendtTerm: , 4 unehelicheTerm: khinderTerm:
erzogen zu haben.
ist, soll an das folterseillTerm: geschlagen, über das examenTerm: erfragt
unnd referiertTerm: werden. Sie hatt schon bekhendtTerm: , 4 unehelicheTerm: khinderTerm:
erzogen zu haben.
Franceoise ZossoPerson: ist auch wegen der häxeryTerm: , deren sie verargwöhniget ist,
zum lehren seillTerm: verföltTerm: .
Metadata