SSRQ FR I/2/8 142.19-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 142.19-1
License: CC BY-NC-SA
Catherine Bapst-Käser – Verhör und Urteil
1649 October 25 – November 16.
Edition Text
ThurnPlace: , den 25ten 8brisoctobrisLanguage change: Latin 1649Date of origin: 25.10.1649
HrAbbreviation großgroßweibel1
HrAbbreviation oberster von PeromanPerson: , hrAbbreviation Frantz Carle GottrauwPerson: burgermeisterTerm:
HrAbbreviation CatellaPerson:
HrAbbreviation großgroßweibel1
HrAbbreviation oberster von PeromanPerson: , hrAbbreviation Frantz Carle GottrauwPerson: burgermeisterTerm:
HrAbbreviation CatellaPerson:
Catrin Käß oder BabstinPerson: 3 stundtDuration: 3 hours an der
zwechelenTerm: gehangen und durch m hmeine herren des
gerichts examiniert, verneinet alle ihr
fürgehaltne puncten. Allein, das sie bekhandtlichTerm: istCorrection above the line, replaces: geweßena, in Frantzen SchautauPerson: zu
WillerPlace: staalTerm: , wie dan auch das sie dem
CurtiPerson: im BCorrection overwritten, replaces: GbrynißheltzliPlace: begegnet, welcher
ihr gelt abgefordert. Deme sie zwar in
antwort werden laßen, wie sie ihn
bezahlen wolle, und aber werde er
nichts darduch gewinnen. Welches sie
hievor jederweillen verneinet hete und deßen
in gentzlicher abredtTerm: stunde. Will aber
mit nichten waß übels gethan haben,
dariber sie gott und ein ggnädige oberkeitt
umb verzeichungTerm: gebetten.
zwechelenTerm: gehangen und durch m hmeine herren des
gerichts examiniert, verneinet alle ihr
fürgehaltne puncten. Allein, das sie bekhandtlichTerm: istCorrection above the line, replaces: geweßena, in Frantzen SchautauPerson: zu
WillerPlace: staalTerm: , wie dan auch das sie dem
CurtiPerson: im BCorrection overwritten, replaces: GbrynißheltzliPlace: begegnet, welcher
ihr gelt abgefordert. Deme sie zwar in
antwort werden laßen, wie sie ihn
bezahlen wolle, und aber werde er
nichts darduch gewinnen. Welches sie
hievor jederweillen verneinet hete und deßen
in gentzlicher abredtTerm: stunde. Will aber
mit nichten waß übels gethan haben,
dariber sie gott und ein ggnädige oberkeitt
umb verzeichungTerm: gebetten.
c–Ist mit abtrag costens
lCorrection overwritten, replaces: idedigTerm: , doch soll in
ihr hauß confiniertTerm:
sein durch uhrteilTerm: vom
27ten 8brisoctobrisLanguage change: Latin 1649Date of origin: 27.10.16492.
Nach dem ward sie
wegen übertretung
der confinierung des
landt ewigklich
verbannisiertTerm: .3Addition on the left margin–c
lCorrection overwritten, replaces: idedigTerm: , doch soll in
ihr hauß confiniertTerm:
sein durch uhrteilTerm: vom
27ten 8brisoctobrisLanguage change: Latin 1649Date of origin: 27.10.16492.
Nach dem ward sie
wegen übertretung
der confinierung des
landt ewigklich
verbannisiertTerm: .3Addition on the left margin–c
Notes
- Correction above the line, replaces: geweßen.↩
- Correction overwritten, replaces: G.↩
- Addition on the left margin.↩
- Correction overwritten, replaces: i.↩
- Gemeint ist Franz Peter VonderweidPerson: .↩
- .↩
- Ce passage se trouve dans la marge de gauche, au début du procès-verbal de l’interrogatoire. Der Schreiber hat sich möglicherweise geirrt: Laut den Ratsprotokollen wurde das erste Verbannungsurteil am 26. Oktober 1649 ausgesprochen. Das Zweite erfolgte am 16. November 1649.↩
Metadata