SSRQ FR I/2/8 123.13-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 123.13-1
License: CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Kleine, Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller – Anweisung
1646 August 17.
Edition Text
Gefangne
[...]Editorially irrelevant1
Der DietrinaPerson: jüngste tochter2, mit dem lehren seilTerm:
uffgezogenTerm: , hatt bekhendtTerm: , etwas gespenstsTerm: im BuchwaldtPlace: gesechen zu haben, so mit ihr mutter ratteTerm: .
Habe es aber mit dem zeichen des hheiligen krützesTerm: verjagt. Die mutter soll bevor darüber erfragt,
und dise junge demnach mit dem halben zendnerTerm:
uffgezogenTerm: werden. Mit den anderen zweyen
schwestern3 soll man endtzwyschen inhalten und fragen,
ob die mitlere alzytt einfaltigTerm: gewesen.
uffgezogenTerm: , hatt bekhendtTerm: , etwas gespenstsTerm: im BuchwaldtPlace: gesechen zu haben, so mit ihr mutter ratteTerm: .
Habe es aber mit dem zeichen des hheiligen krützesTerm: verjagt. Die mutter soll bevor darüber erfragt,
und dise junge demnach mit dem halben zendnerTerm:
uffgezogenTerm: werden. Mit den anderen zweyen
schwestern3 soll man endtzwyschen inhalten und fragen,
ob die mitlere alzytt einfaltigTerm: gewesen.
Notes
- Ce passage concerne le procès mené contre Maria Roggo-ContePerson: . Voir SSRQ FR I/2/8 121.41-1.↩
- Gemeint ist Anni SchuellerPerson: , die Kleine.↩
- Gemeint sind Anni SchuellerPerson: , die Grosse, und Elsy SchuellerPerson: .↩
Metadata