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SSRQ FR I/2/8 120.5-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 120.5-1

License: CC BY-NC-SA

Margreth Hayoz-Fruyo – Verhör

1645 July 8.

  • Shelfmark: StAFR, Thurnrodel 14, S. 152–153
  • Date of origin: 1645 July 8
  • Substrate: Papier
  • Language: German

Edition Text

ThurnPlace: , 8ten juliiLanguage change: Latin 1645UnderlinedDate of origin: 8.7.1645, Jacob HeydtPerson:
HrAbbreviation ProginPerson:

HrAbbreviation TechtermanPerson: , HrAbbreviation SchallerPerson:

MsrMonsieur Des GrangesPerson:

WWeibel

ßSolvitLanguage change: Latin.Addition on the left margina

MargrethPerson: , Claude FryoudtsPerson: tochter, hinder FawernachenPlace: gebürtig,
alß sie abermahlen die wahrheit vermag der wider sieAddition above the lineb ergangnen
zügnussenTerm: anzuzeigen gemahnt worden, hatt sich gott, dem almächtigen,
unnd der heilligen mutter MariaePerson: ergebenTerm: unnd gebetten, sie sollendt
ihren in diser noth bystahn. Mit vermeldenTerm: , sie sye der hexeryTerm: gantz
unschuldig.
Unnd wiewohlen sie sich etlicher massen luth voriger
bekandtnußTerm: in der unzuchtTerm: vergriffenTerm: , es syendt andere mehr,
die sich der gestaltTerm: versündigetCorrection overwritten, replaces: nc. Vermeint, habe darumb buß
gethan unnd sagt wytters, daß etliche, ihren zwar unbewußte ehrabschnyder ein böß geschreyTerm: über sie haben ergahn
lassen, alß wäre sieAddition above the lined von der hingerichtnen unholdinTerm: , so in der
FelgenschüwrPlace: gewohnt hatt, angeben worden1. Unnd so baldt sie es
vernommen, sye sie mit ihrem abgestorbnen man zum herrn
großweyblen unnd schrybern gangen, zu erfahren, ob es dem
also. Welches sich bim wenigsten nit erfunden. Vermeint, sie
habe von dannen ein bößen namen, sonderlichen von den übelnachredenden lüthenTerm: gehabt.
Blybt gäntzlich by ihrem vorigen
verneinen, anzeigendt, sie habe niehmahlen den tüffellnTerm:
weder gesechen, gespürt noch etwas derglychen gehört. Gott
wölle sie darvon behüten. Vihlweniger das sie hievorgenanter
TheürlenaPerson: einiche kranckheit angethan, noch ihren dieselbe
mit angedütner salbTerm: widerumb benommen habe. Zwar
möchte es syn (wüsse aberCorrection inline, replaces: ese nit eigentlich), daß sie mit
ihren gehn St. UrsenPlace: in die külbeTerm: gangen. Habe aber ihren
nichts übels verursachetCorrection inline, replaces: angethanf.
Nachdem sie aberAddition above the lineg mit dem
halben zendnerTerm: zum drittenmahl uffgezogenTerm: worden, hatt
dannoch zu letst nach langem zwyfflen bekhendtTerm: , das gemelte
TheürlenaPerson: zu ihr der gefangnen huß kommen, die ihren ihr
noth geklagt unnd zu nayenTerm: begert. Wüsse aber nit, das
sie ihren zu hintribTerm: ihrer kranckheit einiche salbTerm: geben habe.
Zwar habe sie an einem märckht zu SchwartzenburgPlace: ein gwüsse
vihlfärbige salbTerm: von einem schryerTerm: kaufft, so sie inAddition above the lineh ein krutzeTerm: gehabt unnd zu etwanTerm: schäden bruchen zu mögen, uffbehalten. Könne [p. 153]Page breakunnd möge sich aber nit errinnern (wan es ihren schon das leben
kosten solt), daß sie ihren von derselben geben habe. Es möchte
aber wol syn, unnd wan es schon dem also wäre, hätte sie es gutter
meinung gethan.
Wil endtlich von erfragten hexeryTerm: sachen nichts
bekhennenTerm: . Bittet umb gnad unnd sagt, es gescheche ihren
unrecht.

Notes

  1. Addition on the left margin.
  2. Addition above the line.
  3. Correction overwritten, replaces: n.
  4. Addition above the line.
  5. Correction inline, replaces: es.
  6. Correction inline, replaces: angethan.
  7. Addition above the line.
  8. Addition above the line.
  1. Gemeint ist vermutlich Barbli Billet-BodmerPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 100.0-1.