SSRQ FR I/2/8 109.70-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 109.70-1
License: CC BY-NC-SA
Anni Götschmann-Schorderet – Urteil
1644 December 17.
Edition Text
Bluth grichtTerm:
Anni SchorderetPerson: , ein hexTerm: , by St. WolffgangPlace: wohnhafft,
die den menschen und den veechTerm: vergebenTerm: . Luth der ersten urthellTerm:
soll sie mit der schleüpfiTerm: zur grichtstattTerm: verschafft
und lebendig verbrendtTerm: werden, gütter confisquiertTerm: .
Die gnadTerm: hatt sie der schlöüffiTerm: erlassen, als dann by der
urthellTerm: mit den seckli pulffersTerm: . Hiemit gnadt gott
der seelen.
die den menschen und den veechTerm: vergebenTerm: . Luth der ersten urthellTerm:
soll sie mit der schleüpfiTerm: zur grichtstattTerm: verschafft
und lebendig verbrendtTerm: werden, gütter confisquiertTerm: .
Die gnadTerm: hatt sie der schlöüffiTerm: erlassen, als dann by der
urthellTerm: mit den seckli pulffersTerm: . Hiemit gnadt gott
der seelen.
Metadata