SSRQ FR I/2/8 109.63-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 109.63-1
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Anni Götschmann-Schorderet – Anweisung
1644 December 2.
Edition Text
Gefangne
GötschmanninPerson: , welche gestert zwo angebne frauwen1 hatt
endtschlagenTerm: , ist die frag, ob man sie glychwohlen solle inzüchenTerm:
lassen. Man soll mit der gefangne mit dem zendtnerTerm: fürfahrenTerm: . Beharret sie in der anklag, sollendt dise auch inzogenTerm: werden.
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