SSRQ ZH NF I/2/1 74-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 74-1
Licence : CC BY-NC-SA
Erweiterung des Friedkreises der Stadt Winterthur durch König Friedrich III.
1442 octobre 6. Bern
Description de la source
- Cote : STAW URK 818
- Date : 1442 octobre 6 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 58.5 × 27.0 (Plica : 9.5 cm)
- 1 sceau :
- 1 Siegel mit Rücksiegel: König Friedrich III.Personne : , cire, rond, attaché à un cordo, bien conservé
- Langue : allemand
-
Regest
Présentation de la situation de tradition
- Cote : winbib Ms. Fol. 49, S. 54-56
- Date : 1629 Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 32.5
- Langue : allemand
- Cote : winbib Ms. Fol. 49, S. 687-688
- Date : 1650 Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 32.5
- Langue : allemand
- Cote : StAZH A 155.1, Nr. 23
- Date : 1667 (Am 13. September 1667 übergab Winterthur der Stadt Zürich Abschriften seiner Freiheitsbriefe (vgl. StAZH B III 90, S. 337).) Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 20.5 × 32.5
- Langue : allemand
- Cote : StAZH A 155.1, Nr. 25
- Date : ca. 1716 – 1726 (Die Abschrift wurde im Zusammenhang mit dem Streit zwischen den Zürcher Fabrikanten und der Stadt Winterthur um die Seidenfabrikation angefertigt (vgl. StAZH KAT 29, S. 981a-987).) Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 32.5
- Langue : allemand
- Cote : winbib Ms. Fol. 27, S. 71-72
- Date : milieu du 18. s. Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 35.5
- Langue : allemand
Commentaires
Nachdem er sich die Ungnade König SigmundsPersonne : zugezogen hatte, musste Herzog Friedrich von ÖsterreichPersonne : , der Stadtherr von WinterthurLieu : , ihm 1415 seine Herrschaftsgebiete übergeben. Die WinterthurerOrganisation : huldigten dem König als ihrem neuen Herrn (SSRQ ZH NF I/2/1 47-1). Unter König Friedrich III.Personne : , einem Habsburger, kehrte die Stadt unter die Herrschaft der Herzöge von ÖsterreichOrganisation : zurück. Diese Entwicklung war eine Folge der militärischen Auseinandersetzungen zwischen ZürichLieu : und SchwyzLieu : , in deren Verlauf sich die ZürcherOrganisation : mit den HabsburgernOrganisation : verbündeten (HLS, Alter Zürichkrieg). Die ZürcherOrganisation : gaben ihren Bündndispartnern die 1424 an sie verpfändete Herrschaft KyburgLieu : zurück und drängten sie, WinterthurLieu : , RapperswilLieu : und andere verlorene Gebiete zurückzugewinnen, damit sie in das Bündnis einbezogen werden konnten (StAZH C I, Nr. 1634; Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8749). Am 30. September wurden die WinterthurerOrganisation : wieder auf das Haus ÖsterreichOrganisation : vereidigt und gelobten die Einhaltung des Bündnisses mit ZürichLieu : (Henne, Klingenberger Chronik, S. 298). Als Gegenleistung erlangten sie weitreichende Zugeständnisse: die Erweiterung des Friedkreises, die implizite Anerkennung der in der reichsstädtischen Phase erlangten Selbstverwaltungsrechte (STAW URK 817), die Bestätigung des Erwerbs des Dorfs HettlingenLieu : (SSRQ ZH NF I/2/1 72-1) sowie die Erlaubnis, verpfändete städtische Einkünfte auszulösen (STAW URK 811; STAW URK 812). Zu diesen Ereignissen vgl. Niederhäuser 2006a, S. 140-142.
Texte édité
Annotations
- Endommagé par encre estompée (2 lignes).↩
- Ajout à la hauteur de la ligne par une main du XIXe siècle : 6 OctoberDate : 06.10.1442.↩
- Am Tag zuvor hatte König FriedrichPersonne : nach der Huldigung der WinterthurerOrganisation : die Privilegien und Rechte bestätigt, welche die Stadt von den Königen und Kaisern und dem Haus ÖsterreichOrganisation : erworben hatte (STAW URK 817).↩
- Zu diesem Bezirk vgl. die Karte bei Niederhäuser 2014, S. 116.↩
- Markgraf Wilhelm von HachbergPersonne : gehörte dem Rat König Friedrichs III.Personne : an. Zu seiner Position am Königshof vgl. Heinig 1997, Bd. 1, S. 324-327.↩
- Zu Ulrich SonnenbergerPersonne : , der seine Karriere am Hof Friedrichs III.Personne : als Schreiber der königlichen Kanzlei begann, vgl. Heinig 1997, Bd. 1, S. 584-592.↩
Résumé