SSRQ ZH NF I/1/11 37-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, by Sandra Reisinger
Citation: SSRQ ZH NF I/1/11 37-1
License: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Appellationen im Kelleramt und im Niederamt
1707 April 27.
Metadata
- Shelfmark: StAZH III AAb 1.7, Nr. 47
- Date of origin: 1707 April 27 Transmission: Einblattdruck
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 41.0 × 33.0
- Language: German
Edition Text
Wir Burgermeister / Klein- und Grosse
Raͤthe der Statt ZuͤrichPlace: Organisation: : Entbiethen allen und jeden Unseren Angehoͤrigen in dem KellerPlace: - und Niederem Freyem AmmtPlace: Unseren Hoch-Oberkeitlich-Genaͤdigen Willen / freundlichen Gruß und darbey zu vernemmen:
Demnach Wir die Zeitharo zu sonderem Mißfallen vernemmen und erfahren muͤssen / was Gestalten die
respectivèFont change Unsere Schultheiß und Rath zu BrembgarthenPlace: Organisation: nicht nur zu wieder denen klahren Vertraͤgen / und zu
Unterbrechung derer Gerichts-Freyheiten in dem KellerPlace: und Nieder-Freyem AmmtPlace: / die vorfallende Streith-Sachen
an sich in Ihre Statt zuziehen / und daselbsten zu beurtheilen oder zu thaͤdigen unterstehen / sondern so gar auch den
richtigen Lauff der AppellationFont changeen / wie selbiger in dem Vertrag AnAnno 1527Date: 1527. heither enthalten / in so weith zuhemmen /
daß sie die von denen Gerichten nach BrembgartenPlace: appelliFont changerende Sachen nicht geraden Wegs vor Rath und VierzigOrganisation:
sondern nur vor den Kleinen RathOrganisation: zu Vergroͤsserung der Koͤsten und mercklicher Beschwerd Unserer Angehoͤriger
gestatten wollen / als haben Wir zu Troͤstung Unserer Angehoͤriger in dem KellerPlace: - und Nieder-Freyem AmmtPlace: / auch
Beybehaltung der so klahrer Vertraͤgen Uns bemuͦßiget befunden / gegenwerthiges Mandath in Truck verferthigen
und publiciFont changeren zulassen; Gelanget deßwegen Unser ernstlicher Befehl / Will und Meinung an alle und jede in dem
KellerPlace: - und Nieder-Freyem-AmmtPlace: / daß hinfuͤro Jedermann bey Vermeidung Unserer schwerer Straff und Ohngenad in allen vorfallendem Streith- und anderen Haͤndlen zu BrembgartenPlace: keinen Bescheid geben / sondern den Sachen vor denen CivilFont change- und Freffel-Gerichten in denen Aemteren den Anfang gehen lassen / und bey nicht gefaͤllig ausfallenden Urtheilen die AppellationFont change nicht anders als vor Rath und VierzigOrganisation: begehren und annemmen / und bey Abschlagung desse den Recht-spruch von Uns / biß daß die Statt BremgartenPlace: ihre Niedere Gericht- Vertrag-gemaͤß
exerciFont changeren werden / einhollen solle: Welche allein zu Unserer Angehoͤriger bestem abgesehenes Ansinnen den Vertraͤgen und Rechten gemaͤß verhoffenlich von Jedermann gehorsamlich beobachtet werden / und niemand bey desselben aus Achtlassung Anlaß geben wird / Unseren Ernst und Straff Ihnen zu bezeuͤgen. Geben den 27 April
AnAnno 1707Date of origin: 27.4.1707.
Cantzley der Statt ZuͤrichPlace: Organisation: .
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verso in a hand of the 18th
century:]
Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtPlace: .
1707Date: 1707.
Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtPlace: .
1707Date: 1707.
Regest