SSRQ ZH NF II/11 172-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig
Citazione: SSRQ ZH NF II/11 172-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Urteil wegen Ehrverletzung der Obervögte von Küsnacht durch Pfarrer Johann Heinrich Waser
1774 febbraio 16.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StArZH VI.HO.A.5.:121
- Data di origine: 1774 febbraio 16 Tradizione: Zeitgenössische Abschrift
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 22.5 × 37.5
- Lingua: tedesco
Altre tradizioni
- Collocazione: StAZH B II 964, S. 79-81
- Data di origine: 1774 febbraio 16 Tradizione: Eintrag
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 12.0 × 38.5
- Lingua: tedesco
Commento
Johann Heinrich WaserPersona: war ab 1770 Pfarrer der Kirche zum KreuzLuogo: , einer Filialkirche des GrossmünstersLuogo: , der die Gemeinden HottingenLuogo: (Obervogtei Vier WachtenLuogo: ), RiesbachLuogo: und HirslandenLuogo: (Obervogtei KüsnachtLuogo: ) angehörten. Bald geriet er mit den Amtsträgern der Gemeinde RiesbachLuogo: in Konflikt über die Verwendung des Gemeindeguts; seit der Almosenordnung von 1762 (StAZH III AAb 1.12, Nr. 41) konnte für die Armenfürsorge, die eigentlich Aufgabe der Kirchgemeinden war, auch das Gemeindegut herangezogen werden. WaserPersona: beschuldigte die Gemeindebehörden der schlechten Rechnungsführung sowie Privatisierung von Einnahmen und konnte zeigen, dass die eingezogenen Hintersassengelder nicht mit den Zahlen der Hintersassenhaushalte übereinstimmten. Er reichte Klage bei den Obervögten von KüsnachtLuogo: ein, die eine Busse verhängten. Als WaserPersona: nach weiteren Konflikten jedoch in einem Brief an das AlmosenamtOrganizzazione: drohte, nicht länger die Verantwortung für die Armenfürsorge zu tragen, wenn die Amtsführung nicht verbessert würde, empfanden die Obervögte dies als Provokation und reichten beim RatOrganizzazione: Klage ein. Die Akten zu diesem Konflikt finden sich unter StAZH A 20.1. Das vorliegende Stück ist das abschliessende Ratsurteil dieses Konflikts und findet sich auch als Eintrag im Ratsmanual (StAZH B II 964, S. 79-81). Damit wurde WaserPersona: die Pfarrstelle entzogen und ein vierjähriges Berufsverbot erteilt. Am 21. August 1775 erwirkte er zwar die Reduktion auf zwei Jahre (StAZH A 20.5, Nr. 12), dennoch erhielt er auch später keine Stelle mehr.
In der Folge wandte WaserPersona: sich dem Verfassen von statistischen und ökonomischen Schriften zu, die oft auch Kritik am derzeitigen Zustand enthielten. Nach dem Erscheinen einer kritischen Schrift über die Verwendung des zürcherischen Kriegsfonds wurde ihm wegen Verrats von Staatsgeheimnissen der Prozess gemacht. Zusätzlich wurde ihm der Diebstahl von Akten und Urkunden aus dem Archiv zur Last gelegt, unter anderem des KyburgerLuogo: Pfandbriefs von 1452 (StAZH C I, Nr. 1865), von dem befürchtet wurde, dass sein Besitz Kaiser Joseph II.Persona: Gebietsansprüche ermöglichen würde. Die Akten zu diesem zweiten Prozess finden sich unter StAZH A 20.3; er endete damit, dass Johann Heinrich WaserPersona: am 27. Mai 1780 enthauptet wurde.
Zu WaserPersona: und dem als Waserhandel bezeichneten Prozess vgl. HLS, Johann Heinrich Waser; Graber 1980.
Testo editionale
Actum mitwochs, den 16tn februar 1774Data di origine: 16.2.1774, coram senatuOrganizzazione:
Unterschreiber
[p. 3]Interruzione di pagina[p. 4]Interruzione di paginaAnnotatione
- Lettura incerta.↩
- TuggenerPersona: hatte WaserPersona: von verschlossenen Briefen berichtet, welche die Untervögte und Geschworenen einander gesandt hatten, was WaserPersona: offenbar dazu veranlasst hat, ihnen vorzuwerfen, gemeinsam mit den Obervögten gegen ihn zu arbeiten (StAZH A 20.1, Nr. 4).↩
Regesto