SSRQ ZH NF II/11 172-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 172-1
Licence : CC BY-NC-SA
Urteil wegen Ehrverletzung der Obervögte von Küsnacht durch Pfarrer Johann Heinrich Waser
1774 février 16.
Description de la source
- Cote : StArZH VI.HO.A.5.:121
- Date : 1774 février 16 Tradition : Zeitgenössische Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 37.5
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH B II 964, S. 79-81
- Date : 1774 février 16 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 12.0 × 38.5
- Langue : allemand
Commentaires
Johann Heinrich WaserPersonne : war ab 1770 Pfarrer der Kirche zum KreuzLieu : , einer Filialkirche des GrossmünstersLieu : , der die Gemeinden HottingenLieu : (Obervogtei Vier WachtenLieu : ), RiesbachLieu : und HirslandenLieu : (Obervogtei KüsnachtLieu : ) angehörten. Bald geriet er mit den Amtsträgern der Gemeinde RiesbachLieu : in Konflikt über die Verwendung des Gemeindeguts; seit der Almosenordnung von 1762 (StAZH III AAb 1.12, Nr. 41) konnte für die Armenfürsorge, die eigentlich Aufgabe der Kirchgemeinden war, auch das Gemeindegut herangezogen werden. WaserPersonne : beschuldigte die Gemeindebehörden der schlechten Rechnungsführung sowie Privatisierung von Einnahmen und konnte zeigen, dass die eingezogenen Hintersassengelder nicht mit den Zahlen der Hintersassenhaushalte übereinstimmten. Er reichte Klage bei den Obervögten von KüsnachtLieu : ein, die eine Busse verhängten. Als WaserPersonne : nach weiteren Konflikten jedoch in einem Brief an das AlmosenamtOrganisation : drohte, nicht länger die Verantwortung für die Armenfürsorge zu tragen, wenn die Amtsführung nicht verbessert würde, empfanden die Obervögte dies als Provokation und reichten beim RatOrganisation : Klage ein. Die Akten zu diesem Konflikt finden sich unter StAZH A 20.1. Das vorliegende Stück ist das abschliessende Ratsurteil dieses Konflikts und findet sich auch als Eintrag im Ratsmanual (StAZH B II 964, S. 79-81). Damit wurde WaserPersonne : die Pfarrstelle entzogen und ein vierjähriges Berufsverbot erteilt. Am 21. August 1775 erwirkte er zwar die Reduktion auf zwei Jahre (StAZH A 20.5, Nr. 12), dennoch erhielt er auch später keine Stelle mehr.
In der Folge wandte WaserPersonne : sich dem Verfassen von statistischen und ökonomischen Schriften zu, die oft auch Kritik am derzeitigen Zustand enthielten. Nach dem Erscheinen einer kritischen Schrift über die Verwendung des zürcherischen Kriegsfonds wurde ihm wegen Verrats von Staatsgeheimnissen der Prozess gemacht. Zusätzlich wurde ihm der Diebstahl von Akten und Urkunden aus dem Archiv zur Last gelegt, unter anderem des KyburgerLieu : Pfandbriefs von 1452 (StAZH C I, Nr. 1865), von dem befürchtet wurde, dass sein Besitz Kaiser Joseph II.Personne : Gebietsansprüche ermöglichen würde. Die Akten zu diesem zweiten Prozess finden sich unter StAZH A 20.3; er endete damit, dass Johann Heinrich WaserPersonne : am 27. Mai 1780 enthauptet wurde.
Zu WaserPersonne : und dem als Waserhandel bezeichneten Prozess vgl. HLS, Johann Heinrich Waser; Graber 1980.
Texte édité
Actum mitwochs, den 16tn februar 1774Date : 16.02.1774, coram senatuOrganisation :
Unterschreiber
[p. 3]Saut de page[p. 4]Saut de pageAnnotations
- Lecture incertaine.↩
- TuggenerPersonne : hatte WaserPersonne : von verschlossenen Briefen berichtet, welche die Untervögte und Geschworenen einander gesandt hatten, was WaserPersonne : offenbar dazu veranlasst hat, ihnen vorzuwerfen, gemeinsam mit den Obervögten gegen ihn zu arbeiten (StAZH A 20.1, Nr. 4).↩
Résumé