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SSRQ ZH NF II/11 172-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, by Ariane Huber Hernández and Michael Nadig

Citation: SSRQ ZH NF II/11 172-1

License: CC BY-NC-SA

Urteil wegen Ehrverletzung der Obervögte von Küsnacht durch Pfarrer Johann Heinrich Waser

1774 February 16.

Johann Heinrich Waser, Pfarrer der Kirche zum Kreuz, hat die Amtsführung der Obervögte von Küsnacht in ehrenrühriger Weise kritisiert; zudem hat er einige Untervögte und Geschworene von Hirslanden, Riesbach und Hottingen der Kollusion mit den Obervögten gegen ihn beschuldigt. Der Rat von Zürich hält fest, dass die Vorwürfe unbegründet sind und spricht der Amtsführung der Obervögte sein Vertrauen aus. Hingegen wird Waser zur Strafe die Pfarrstelle entzogen und für vier Jahre untersagt, eine geistliche Stelle anzunehmen. Die Untervögte und Geschworenen werden vom Verdacht der Kollusion freigesprochen. Schulmeister Tuggener soll das obrigkeitliche Missfallen mitgeteilt werden.

  • Shelfmark: StArZH VI.HO.A.5.:121
  • Date of origin: 1774 February 16
  • Transmission: Zeitgenössische Abschrift
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 22.5 × 37.5
  • Language: German

Johann Heinrich WaserPerson: war ab 1770 Pfarrer der Kirche zum KreuzPlace: , einer Filialkirche des GrossmünstersPlace: , der die Gemeinden HottingenPlace: (Obervogtei Vier WachtenPlace: ), RiesbachPlace: und HirslandenPlace: (Obervogtei KüsnachtPlace: ) angehörten. Bald geriet er mit den Amtsträgern der Gemeinde RiesbachPlace: in Konflikt über die Verwendung des Gemeindeguts; seit der Almosenordnung von 1762 (StAZH III AAb 1.12, Nr. 41) konnte für die Armenfürsorge, die eigentlich Aufgabe der Kirchgemeinden war, auch das Gemeindegut herangezogen werden. WaserPerson: beschuldigte die Gemeindebehörden der schlechten Rechnungsführung sowie Privatisierung von Einnahmen und konnte zeigen, dass die eingezogenen Hintersassengelder nicht mit den Zahlen der Hintersassenhaushalte übereinstimmten. Er reichte Klage bei den Obervögten von KüsnachtPlace: ein, die eine Busse verhängten. Als WaserPerson: nach weiteren Konflikten jedoch in einem Brief an das AlmosenamtOrganisation: drohte, nicht länger die Verantwortung für die Armenfürsorge zu tragen, wenn die Amtsführung nicht verbessert würde, empfanden die Obervögte dies als Provokation und reichten beim RatOrganisation: Klage ein. Die Akten zu diesem Konflikt finden sich unter StAZH A 20.1. Das vorliegende Stück ist das abschliessende Ratsurteil dieses Konflikts und findet sich auch als Eintrag im Ratsmanual (StAZH B II 964, S. 79-81). Damit wurde WaserPerson: die Pfarrstelle entzogen und ein vierjähriges Berufsverbot erteilt. Am 21. August 1775 erwirkte er zwar die Reduktion auf zwei Jahre (StAZH A 20.5, Nr. 12), dennoch erhielt er auch später keine Stelle mehr.

In der Folge wandte WaserPerson: sich dem Verfassen von statistischen und ökonomischen Schriften zu, die oft auch Kritik am derzeitigen Zustand enthielten. Nach dem Erscheinen einer kritischen Schrift über die Verwendung des zürcherischen Kriegsfonds wurde ihm wegen Verrats von Staatsgeheimnissen der Prozess gemacht. Zusätzlich wurde ihm der Diebstahl von Akten und Urkunden aus dem Archiv zur Last gelegt, unter anderem des KyburgerPlace: Pfandbriefs von 1452 (StAZH C I, Nr. 1865), von dem befürchtet wurde, dass sein Besitz Kaiser Joseph II.Person: Gebietsansprüche ermöglichen würde. Die Akten zu diesem zweiten Prozess finden sich unter StAZH A 20.3; er endete damit, dass Johann Heinrich WaserPerson: am 27. Mai 1780 enthauptet wurde.

Zu WaserPerson: und dem als Waserhandel bezeichneten Prozess vgl. HLS, Johann Heinrich Waser; Graber 1980.

Edition Text


Wann auf die hinterbrachte verhörr wegen dem letsthin
von hrnAbbreviation pfarrer Heinrich WaserPerson: beym CreuzPlace: auf einige
dortige stillständern gelegten verdacht einer heimlich verabredeten kundschaffts außage zu beendigung des zwischen
demselben eins- und den herren obervögten zu KüßnachtPlace:
und der enden anderstheils vorgeschwebten klaggeschäffts
zu schreiten angesehen worden, als haben mngndhhAbbreviation
sich einhellig erkent, daß, gleichwie aus der von einer
eigens gesezten ehren-comission so umständlich als genugsamm geführten untersuchung deßelben erhellet, wie
einerseits die in den gemeinden RiespachPlace: Organisation: und HirslandenPlace:
dem junker stadthalter SchwerzenbachPerson: und herren zunft-
und alt kornmeister NüschelerPerson: aufgetragene regierung mit besonderer klugheit und gerechtigkeit administriert, auf der anderen seite aber wohldieselbe
von hrnAbbreviation pfarrer WaserPerson: auf eine unbefügte, unbesonene
und ehrrührige weise angegriffen und verdächtig
gemachet worden, zu malen es in denen gegen sie
gebrauchten klagpuncten und verantwortungen unbegründet zum vorschein gekommen, allervorderst
ehrengedachten herren obervögten durch zustellung gegenwärtiger erkantnuß für ihre ruhmliche,
kluge und gerechte diesörtige amts verwaltung das
allerkräfftigste hochobrigkeithochobrigkeitliche wohlgefallen zu tage
gelegt. Hergegen mehrbemeldter hrAbbreviation pfarrer Heinrich WaserPerson: zu ernstgemeinter ahndung und
wohlverdienter straaff dieser unuberlegten und
ungrundlichen handlungen der aufgehabten pfarrstelle [p. 2]Page break
beym CreüzPlace: von nun an entsezt, ihme auch vor 4 jahreDuration: 4 years
der zutritt zu irrgend einem geistlichen beneficio abgeschnitten, benebens auferlegt seyn solle, dem hrnAbbreviation secretarius SpöndliPerson: für diesfahls gehabte außerordentlichen
bemühungen 2 neue duplonenCurrency: 2 Doubloons und den stadtbedienten
HaffnerPerson: und WaserPerson: wegen abwart und citations-bestellungen jedem 1 cronenthlrthalerCurrency: 1 kronentaler zu bezahlen.
ImmittelstUncertain readinga
sind untervogt LeemannPerson: von HirslandenPlace: , untervogt
KienastPerson: im RiespachPlace: , untervogt HuberPerson: zu HottingenPlace: ,
sammt den geschwornen WidmerPerson: , SchellenbergPerson: , SingPerson: und
BleülerPerson: daselbst, in bezug eingangs erwähnten
verdachts einer collusion hiermit unschuldig erklärt.
Übrigens aber ist dem schulmeister DuggenerPerson: zu
HottingenPlace: der hierzu gegebenen veranlaasung halber
durch die herren obervögte der IV WachtenPlace: das
oberkeitoberkeitliche mißfallen zu bezeugen.1
Actum mitwochs, den 16tn februar 1774Date of origin: 16.2.1774,
coram senatuOrganisation:
Unterschreiber
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[Dorsal notation on the reverse side:] Pfarrer WaßerPerson:

Notes

  1. Uncertain reading.
  1. TuggenerPerson: hatte WaserPerson: von verschlossenen Briefen berichtet, welche die Untervögte und Geschworenen einander gesandt hatten, was WaserPerson: offenbar dazu veranlasst hat, ihnen vorzuwerfen, gemeinsam mit den Obervögten gegen ihn zu arbeiten (StAZH A 20.1, Nr. 4).