SSRQ ZH NF II/11 132-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, by Ariane Huber Hernández and Michael Nadig
Citation: SSRQ ZH NF II/11 132-1
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Verbot zuhanden zweier Inhaberinnen eines Rebgeländes in Höngg in der Strasse zu streuen und Mist zu sammeln
1672 December 2. Zürich
Metadata
- Shelfmark: StArZH III.B.971.2
- Date of origin: 1672 December 2 Transmission: Original
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 20.0 × 31.0
- 1 seal:
- Heinrich DenzlerPerson: , papered seal, round, applied, well-preserved
- Language: German
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Die Düngung mit menschlichen und tierischen Ausscheidungen gehörte zu den wenigen Möglichkeiten, die Fruchtbarkeit des Bodens zu steigern. Besonders der nährstoffintensive Weinbau war auf Dünger angewiesen, weshalb Offnungen oder Lehenbriefe oft detaillierte Bestimmungen darüber enthielten, wie viel und wie häufig die beteiligten Parteien Mist zu stellen hatten. So waren die Lehenleute des GrossmünstersOrganisation: in FlunternPlace: und UnterstrassPlace: verpflichtet, mindestens eine Kuh zu halten, um die Düngung sicherzustellen (SSRQ ZH NF II/11 72-1). 1671 mussten die Lehenleute des GrossmünstersOrganisation: auf einem Hof in AlbisriedenPlace: die empfangenen Reben mit jährlich 350 Bürden Mist düngen (StAZH C II 1, Nr. 1055 b).
Ein Problem stellte dabei allerdings die chronische Mistknappheit dar. Aufgrund der oft kleinen Viehbestände, die zudem nur im Winter im Stall gehalten wurden und den Rest des Jahres auf Allmenden, Wiesen und brachliegenden oder abgeernteten Feldern verbrachten, entstand nur wenig Mist pro Hof. Mit Mist wurde deswegen auch gehandelt: 1420 erliess die Stadt für den Misthandel eine eigene Marktordnung (StAZH B II 4, Teil I, fol. 49r; Edition: Zürcher Stadtbücher, Bd. 2/2, S. 328, Nr. 125). Zeitweise importierte ZürichPlace: auch Mist aus den Viehzuchtgebieten der InnerschweizPlace: .
Eine andere Möglichkeit, an Mist zu gelangen, war das Streuen von Stroh, Laub oder anderen Streumaterialien auf die Strassen oder in die Ehgräben, offene Kloaken zwischen den Häuserzeilen. Auf diese Weise wurden möglichst viele der anfallenden Ausscheidungen aufgefangen und gebunden und konnten dann getrocknet und wieder eingesammelt werden.
Edition Text
Regest