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SSRQ SG III/4 244-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 244-1

License: CC BY-NC-SA

Abwehrzauber gegen Hexen, böse Menschen und Geister

ca. 1775 – 1825.

  • Shelfmark: OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente, 01.01.1775–31.12.1825
  • Date of origin: ca. 1775 – 1825 (Undatiert.)
  • Transmission: Aufzeichnung (Einzelblatt)
  • Condition: Wasserflecken, mit Klebstreifen zusammengeklebt
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 18.0 × 23.0
  • Language: German

  1. Der Zettel mit der Segens- oder Abwehrformel ist undatiert, stammt von einer Hand Ende 18. Jh. und befindet sich im Archiv der Ortsgemeinde Sennwald. Die Segensformel ist eine eher ungewöhnliche Quelle für ein Ortsgemeindearchiv und auch die einzige in der Region Werdenberg. Zwar ist sie keine Rechtsquelle, doch stellt sie eine seltene Form von Abwehrzauber dar, nämlich die verschriftlichte Beschwörung gegen das Böse, weshalb sie hier in die Edition aufgenommen wurde. Häufiger waren Schutz- und Abwehrzeichen wie z. B. Hexagramme, Teufelsknoten, Schreckköpfe, Amulette usw. Der Zettel mit der Abwehrformel wendet sich gegen Hexen, böse Menschen und böse Geister und wurde an Haus, Stall oder Bettstatt befestigt, um die Bewohner und Tiere zu schützen und zeigt, dass Restformen von Volksglauben bzw. magischen Denkens und Handels im Volk immer noch lebendig waren (zu den Abwehr- und Bannritualen vgl. z. B. Labouvie 1993, S. 238–249).

  2. Der Bannspruch stammt wohl nicht vom Autor selbst, denn er ist auch in den AargauerPlace: Besegnungen (1859) von Volkskundler Rochholtz (1809–1892) enthalten und zwar gegen den Toggeli, d. h. die Seele einer Hexe. Solche Sprüche legte man neben anderen Schutzzaubern kleinen Kinden unter das Wickelband auf der Brust (Rochholz 1859, S. 112–113). Rochholz verweist zudem auf einen älteren, fast wortgleichen Spruch nach einer Handschrift in StendalPlace: , der in den Norddeutschen Sagen von 1848 abgedruckt ist (Kuhn/Schwartz 1848, Nr. 458). Der Autor muss den Spruch von irgendwoher gekannt, jedoch mit einigen Wörtern ergänzt haben, die ihm zum Schutz wichtig erschienen, wie z. B. «mein stall» oder «meine bethstadt».

Edition Text


Vor die hexenTerm: , die das vichTerm: bezauberenTerm: ,
in den stallTerm: zu machen oder vor bösen
menschen
Term:
oder geisterTerm: , die des nachtsTerm: alte
und junge menschenTerm: plagen,
zu schrieben an die bet stätteTerm: ,
menschen und vich dadurch ganz
sicher und befreit sind.

Trotten-kopfTerm: , ich verbiethe dir
mein hausTerm: und mein hofTerm: ,
ich verbiethe dir meine kuhTerm:
und pfertheTerm: und mein stallTerm: , ich verbiethe
dir meine bethstadtTerm: , das du nichtAddition above the linea mich über
mich tröste, tröste in ein ander haus,
bis du überDamage through water spotb alle bergeTerm: steigest und
alle zunstecken eilest und über alle
waßerTerm: steigest, so kommt der liebe tagTerm:
wider in mein hausTerm: , im nammen gottes,
des vaters, des sones und des heiligen geistes,
amen.

Notes

  1. Addition above the line.
  2. Damage through water spot.