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SSRQ SG III/4 202-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 202-1

License: CC BY-NC-SA

Mehrheitsentscheid der Gemeinde Haag über eine Ordnung betreffend den gemeinsamen Weidgang in der Au und in den Rieden

1691 April 25.

Mit Bewilligung des Landvogts Salomon Ziegler von Sax-Forstegg stellt die Gemeinde Haag eine Ordnung für den Weidgang auf dem Gemeindegut für die kommenden 10 Jahre auf:

1. Ab dem 16. April soll man Kühe und Rinder aus der Au auf das Ried treiben und dort bis zum 22. Mai weiden lassen. Wenn einer im Sommer Rinder alpen will, darf er Kühe und Rinder auch in die Au tun, doch laut Alpbuch den angemessenen Lohn dafür zahlen.

2. Wenn man am 22. Mai die Tiere in die Au treibt, soll man mit Kühen und Rindern dort bleiben bis man zur Alp fährt.

3. Gemeinde- und Staffelgenossen sollen die Haltung der Zuchtstiere auslosen.

4. Wenn einer im Sommer mehr als zwei Kälber in der Au hat, soll er von jedem 3 Batzen zahlen.

5. Wenn einer im Sommer mehr als eine Kuh in der Au hat, soll er von jeder einen Gulden Alplohn geben; ebenso von einem einjährigen Fohlen.

6. Wer krankes Vieh oder Pferde hat, darf die Tier in der Au haben, jedoch nur gegen Bezahlung. Zudem muss das Vieh vorher von den Geschworenen besichtigt werden.

  • Shelfmark: OGA Haag 25.04.1691
  • Date of origin: 20. c.
  • Transmission: Fotokopie vom Original (Doppelblatt)
  • Substrate: Papier
  • Language: German

  1. Das Original im OGA Haag ist verschollen (besucht: Juni 2014) und nur noch als Fotokopie vorhanden, die als Vorlage dient.

  2. Das folgende Stück wirft einen Blick auf die Selbstverwaltung der GemeindenTerm: in Sax-ForsteggPlace: , die besonders die Kontrolle und gemeinschaftlichen NutzungsrechteTerm: am GemeindegutTerm: wie Allmenden, Wälder, Strassen, Wege usw. betreffen: Durch einen MehrheitsentscheidTerm: der (männlichen) GemeindegenossenTerm: stellt die Gemeinde HaagOrganisation: hier eine auf zehn Jahre befristete OrdnungTerm: zur gemeinsamen Nutzung der Auen und Riede im Frühling auf; sie benötigt zur Erstellung und zur Änderung ihrer Entscheide jedoch die BewilligungTerm: des Landvogts.

Edition Text


Zue wüssen, khundt und offenbahr seige jedermenigklich hiemitt in crafft dißers offnen brieffs, daß,
nach deme ein ganze ehrsame gmeind HagOrganisation: auß großggroßgütiger
und gnädiger verwilligung deß hochgeachten, edlen,
gestrengen, frommen, ehren- und nottsvesten, fürsichtigen,
fürnemen und wohlwyßen herren, herren hauptmann
Sallomon ZieglerPerson: , deß regements und raths hochloblicher
stath ZürichPlace: und dißer zeit wohl regierender landtvogt der
frey herrschafft Sax und VorsteckhPlace: , sich einhelig mit der mehren
hand
Term:
verglichen und entschloßen, mit ihrem gmeinenTerm: trib
und tratt
Term:
uf zechen jahrDuration: 10 years lang hernach volgender gstaltten
zuverhalten: Alß namblichen für daß erste, so solle
man uf den 16. tag apprellenDate: 16. April (period) alzeit mit s vAbbreviation küeheTerm: und rinderTerm:
uß der AuwTerm: Place: und uf daß RiedtTerm: Place: fahrenn und daselbsten verblyben biß uf den 22. tag mejenDate: 22. May (period). Auch wan einer den
sumerTerm: rinder uf die küehe alpTerm: thun wil, mags er auch
sowohl alß die küehe in die AuwTerm: Place: thun, doch sol er auch schuldig
syn luth alpbuchTerm: , den bestimbten lohnTerm: zegeben.

Für daß andere, so man uf obgemelten 22. tag mejenDate: 22. May (period) ab dem
RiedtTerm: Place: geschlagen und in die AuwTerm: Place: farth, solle man mit den
khüejenTerm: und rinderenTerm: , so man uf die khüe alpTerm: thun wil, darin
verblyben biß zur alpfahrtTerm: etcAbbreviation.

Dritens anlangende daß pfarrechtTerm: der jederwillig mangelbahren zucht stierenTerm: , so die alpmeisterTerm: nit zwen hettend,
so mögend und sollend alzeit die gmeindTerm: und stoffelgnoßenTerm:
umb selbiges daß looßTerm: werffen.

Vierdtens anlangende die kelberTerm: , daß wan einer den summerTerm:
mehr als zweiAmount: 2 in der AuwTerm: Place: hete, sol er für jedes 3 bazenCurrency: 3 batzen
in alplohnTerm: schuldig syn zu zahlen etcAbbreviation.

Zum fünfften ist auch abgredt und verglichen, daß wan einer
den sumerTerm: mehr alß ein khüeTerm: in der AuwTerm: Place: hette, so soll er
auch von jedem stuckh in alplohnTerm: schuldig syn zu zahlen 1 Currency: 1 guilder ,
deßgleichen auch von einem jährigen fülliTerm: 1 Currency: 1 guilder .

Letstlichen, so danne etwan einer ein schadhafftTerm: stuckh roßTerm:
oder vichTerm: hete, mags er wol auch in der AuwPlace: haben, jedoch
eben wie ein ander hauptTerm: den lohnTerm: schuldig syn zu geben.
Doch solle daß schadhaffte hauptvichTerm: von den gschwornnenTerm: besichtiget
werden etcAbbreviation.
[p. 2]Page break

Dißere vorgeschribne punckhten und artickhel habend ein
ganze gmeind uf vor bedeüthe zechen jahrDuration: 10 years lang zuhalten
und darby zuverblyben uf und angenommen und nach verfloßner zeit eintweders fehrners darby zuverblyben oder aber
hierinen alß dan zu minderenTerm: , zu mehrenTerm: oder gar ufzuhebenTerm: ,
nach dero besten nuzen, blieben und wohl gefallen,
alles gethreüw und ungefarlich etcAbbreviation.

Und deme zu wahrem uhrkhundt, so hat vor hochwohlgedachter, großggroßgütiger und gnädiger herr landtvogt uf anhalten
und underthenig bitten der gmeindt vorgseztenTerm: beamptetenTerm: ,
syn eigen anbohren insigell (jedoch hochehrengedachtem
herren landtvogt und seinen nachkommenden ohne schaden) etcAbbreviation,
offentlich uff dißeren brieff getruckht, etcAbbreviation.

So geben und beschehen uff stanttNotable spelling JörgentagPerson: 1 nach ChristiPerson: ,
unßers heilands, geburth gezelth eintusendt
sechßhundert nünzig und ein jahre
Date of origin: 25.4.1691
etcAbbreviation.
|Page break
[Dorsal notation on the reverse side in a hand of the 17th century:]
Güetlicher vertragsbrieff etcAbbreviation
einer ehrsammen gmeind im
HagPlace: betreffende ihren
wun und weidTerm: uff dem
gmeinen tratthTerm: etcAbbreviation.

Notes

    1. Nach Grotefend ist im Bistum ChurPlace: der Georgstag der 25. April, wobei dies nach den neuesten Erkenntnissen von Manfred Tschaikner offenbar nicht für das ganze Bistum vorausgesetzt werden kann (vgl. dazu ausführlicher Fussnote in SSRQ SG III/4 250-1).