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SSRQ SG III/4 15-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 15-1

License: CC BY-NC-SA

Schiedsspruch von Herzog Leopold IV. von Habsburg-Österreich im Streit zwischen den Vettern Wilhelm I. und Ulrich Eberhard II. von Sax-Hohensax einerseits und Ulrich Eberhard I. von Sax-Hohensax andererseits um die Burg Hohensax

1393 April 11. Feldkirch

Herzog Leopold IV. von Habsburg-Österreich einigt als Obmann eines Schiedsgerichts die Vettern Wilhelm I. und Ulrich Eberhard II. (der Jüngere) von Sax-Hohensax mit ihrem Onkel Ulrich Eberhard I. (der Ältere): Bezüglich der Streitsache beschliesst Herzog Leopold IV. mit seinen Beratern, dass Wilhelm I. und Ulrich Eberhard II. ihrem Onkel Ulrich Eberhard dem Älteren die Burg Hohensax, die sie ihm weggenommen haben, zurückgeben müssen. Ulrich Eberhard der Ältere darf die Burg nutzen; er darf sie jedoch nicht verkaufen und höchstens mit 200 Gulden für sein Seelenheil belasten. Nach dessen Tod fällt die Burg an seine Neffen Wilhelm I. und Ulrich Eberhard II., die sie von den Herzögen von Habsburg-Österreich als Lehen empfangen sollen.

Der Aussteller siegelt.

  • Shelfmark: StAZH B I 256, fol. 562r–564r
  • Former shelfmark: StAZH VII 25
  • Date of origin: ca. 1702 – 1709
  • Transmission: Abschrift
  • Language: German

  1. Nachdem die beiden Neffen Ulrich Eberhard II.Person: , der Jüngere, und Wilhelm I. von Sax-HohensaxPerson: eine FehdeTerm: gegen ihren Onkel Ulrich Eberhard I.Person: , den Älteren, eröffnet, die Burg HohensaxPlace: gestürmt und geplündert sowie ihren Onkel gefangen genommen haben, kommt es am 11. April 1393Date: 11.4.1393 zu dieser Einigung durch Leopold IV. von Habsburg-ÖsterreichPerson: . Die beiden Neffen hatten offenbar versucht, einen Verkauf der Burg Hohensax durch ihren Onkel zu verhindern (vgl. dazu ausführlich Deplazes-Haefliger 1976, S. 98–99). Die zwei müssen die Burg an ihren Onkel zurückgeben; sie darf jedoch nicht weiter verkauft werden. Am gleichen TagDate: 11.4.1393 bestätigt Ulrich Eberhard I., der Ältere, zusammen mit seinen Neffen, dass sie die Burg Hohensax, die vormals ihr freies EigenTerm: gewesen ist, mit Zinsen, Diensten, Nutzen, Gülten, Wildbann, Fischereirechten, Gerichten und anderen Rechten von Herzog Leopold IV. von Habsburg-Österreich als LehenTerm: empfangen haben. Die Burg steht für die Herren von Österreich-Habsburg offen (Original: StASG AA 2 U 01; Druck: UBSG, Bd. 4, Nr. 2049; ChSG, Bd. 11, Nr. 6576). Zum Übergang des hohensaxischen Eigenguts als Lehen an Habsburg-Österreich sowie die Bedeutung Herzog Leopolds IV. als Obmann in diesem Schiedsspruch vgl. ausführlich Deplazes-Haefliger 1976, S. 97–102.

    Die beiden Neffen halten sich jedoch nicht an den Schiedsspruch und geben ihrem Onkel die Burg und seine Habe nicht zurück, weshalb Ulrich Eberhard I. seinerseits am 24. November 1393Date: 24.11.1393 die Burg Hohensax, GamsPlace: mit dem KirchensatzTerm: und allen zu Hohensax gehörigen Leuten und Gütern für 12’000 Gulden an Habsburg-ÖsterreichOrganisation: verkauft (Original: AT-OeStA/HHStA, UR AUR 1393 XI 24; Druck: UBSG, Bd. 4, Nr. 2058; ChSG, Bd. 11, Nr. 6616). Trotz des Verkaufsverbots kann der Onkel die Burg verkaufen, da seine Neffen bereits vorher vertragsbrüchig und somit laut Schiedsspruch ihre Ansprüche auf die Burg verloren haben (vgl. dazu Deplazes-Haefliger 1976, S. 100–102).

    Nach dem Tod von Ulrich Eberhard dem Älteren um 1397Date: 1397 kommt es zum Streit zwischen Habsburg-Österreich und Ulrich Eberhard II. um die Burg Sax, weil letzterer wohl Erbansprüche auf die Burg geltend macht. Der Streit wird am 24. August 1398Date: 24.8.1398 beigelegt (Original: StAZH C I, Nr. 2658) und 1399Date: 1399 wird Ulrich Eberhard II. von Habsburg-Österreich als BurgvogtTerm: auf Hohensax eingesetzt. Ende des 14. JahrhundertsDate: 1375 – 1400 verbleibt der Familie Sax-Hohensax damit nur noch die Burg ForsteggPlace: mit den dazugehörigen Gütern und Rechten sowie die Burg FrischenbergPlace: mit dem Dorf SaxPlace: als Eigenbesitz. Die Burg Hohensax kommt jedoch noch vor 1410Date: 1410 als PfandTerm: wieder in den Besitz der Familie (UB Appenzell, Bd. 1, Nr. 300; zum Verkauf und zu den nachfolgenden Ereignissen vgl. ausführlicher Deplazes-Haefliger 1976, S. 100–106).

  2. Im Schiedsspruch von Herzog Leopold IV. werden die Hohensaxer verpflichtet, die Burg den Herren von Habsburg-Österreich offenzuhaltenTerm: . Bereits 1387Date: 1387 hat sich Ulrich Eberhard I. verpflichtet, ihnen die Burg offenzuhalten (SSRQ SG III/4 11-1).

Edition Text

Herzog Leopold IV. von Habsburg-ÖsterreichPerson: einigt als Obmann eines Schiedsgerichts die Vettern Wilhelm I.Person: und Ulrich Eberhard II.Person: (der Jüngere) von Sax-Hohensax mit ihrem Onkel Ulrich Eberhard I.Person: (der Ältere): Bezüglich der Streitsache beschliesst Herzog Leopold IV.Person: mit seinen Beratern, dass Wilhelm I.Person: und Ulrich Eberhard II.Person: ihrem OnkelTerm: Ulrich Eberhard I., dem ÄlterenPerson: , die Burg HohensaxPlace: , die sie ihm weggenommen haben, zurückgeben müssen. Ulrich Eberhard der Ältere darf die BurgTerm: nutzen; er darf sie jedoch nicht verkaufen und höchstens mit 200 GuldenCurrency: 200 guilders für sein SeelenheilTerm: belasten. Nach dessen TodTerm: fällt die Burg an seine NeffenTerm: Wilhelm I. und Ulrich Eberhard II., die sie von den Herzögen von Habsburg-ÖsterreichOrganisation: als LehenTerm: empfangen sollen. Bricht eine Partei diese Bestimmungen, verliert sie ihren Anteil an Habsburg-Österreich. Ausgestellt in FeldkirchPlace of origin: .
[Dorsal notation on the reverse side in a hand of the 14th century:]
Von der Huͦchen SaxPlace: ,
ain spruch durch hertzog Lu̍tpoltPerson:
getan zwûschent den von Sax
[Registratur’s sign on the reverse side:]
39;
ingroßiert;
a
1393;
3

Notes

  1. Deletion: N. 8.