SSRQ FR I/2/8 57.13-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 57.13-1
License: CC BY-NC-SA
Jean Sermoud – Urteil
1623 May 13.
Edition Text
BlutgerichtTerm:
Jean SermouPerson: , der schon vor 36 jahrenDuration: 36 years von etlicher diebstälenTerm: wegen mit ruttenTerm: ußgehauwen worden zu GreyertzPlace:
undt vereidetTerm: , undt jetz von der hexeryTerm: wegen ingezogenTerm: , die
selbigeAddition on the left margina bekhentTerm: hat, dem tüffelTerm: gehuldigetTerm: , veechTerm: machen zusterben,
etlichen lüthenTerm: auch b krankheiten geben undt aber die widerumb
gesundt gemacht, einen auch vergifftenTerm: wöllen, neben anderen
diebstälenTerm: . Ist mit urteil zu füwrTerm: lebendig condamniert, die ist gemilteret, das man zuvor das haupt
abschlagenTerm: sölle.
undt vereidetTerm: , undt jetz von der hexeryTerm: wegen ingezogenTerm: , die
selbigeAddition on the left margina bekhentTerm: hat, dem tüffelTerm: gehuldigetTerm: , veechTerm: machen zusterben,
etlichen lüthenTerm: auch b krankheiten geben undt aber die widerumb
gesundt gemacht, einen auch vergifftenTerm: wöllen, neben anderen
diebstälenTerm: . Ist mit urteil zu füwrTerm: lebendig condamniert, die ist gemilteret, das man zuvor das haupt
abschlagenTerm: sölle.
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