SSRQ FR I/2/8 54.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 54.1-1
License: CC BY-NC-SA
Pernette Bosson-du Repoz – Anweisung
1621 June 11.
Edition Text
Landtvogt von VuippensPlace:
Uff sin schryben ist erkhentTerm: undt befolen, das
die MorcierePerson: Uncertain readinga solle ledig gelaßenTerm: werden, wyl es nur
ein verblendung ist. Die1 von BollPlace: oder RiaPlace: soll
mit der jungen tochter confrontiertTerm: werden, undt wo sie
beständig, hieher gefüret. Undt darzwüschen ein examenTerm:
ufgenommen werden, deß François sans surnomPerson: halben;
wo er zu finden, soll er confrontiertTerm: , undt wo etwas
erhaltenTerm: wirt, ein examenTerm: ufgenommen; wo nit, erlaßen werden.
die MorcierePerson: Uncertain readinga solle ledig gelaßenTerm: werden, wyl es nur
ein verblendung ist. Die1 von BollPlace: oder RiaPlace: soll
mit der jungen tochter confrontiertTerm: werden, undt wo sie
beständig, hieher gefüret. Undt darzwüschen ein examenTerm:
ufgenommen werden, deß François sans surnomPerson: halben;
wo er zu finden, soll er confrontiertTerm: , undt wo etwas
erhaltenTerm: wirt, ein examenTerm: ufgenommen; wo nit, erlaßen werden.
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