SSRQ FR I/2/8 39.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 39.0-1
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Willi Brünisholz, Peter Brünisholz – Anweisung, Verhör, Supplik und Urteil
1612 October 19 – 1613 June 4.
Metadata
- Date of origin: 1612 October 19 – 1613 June 4
- Substrate: Papier
- Language: German
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Regest
Die Brüder Willi und Peter Brünisholz aus Tentlingen werden der Sodomie verdächtigt und befragt. Während Willi wieder freigelassen wird, gesteht sein jüngerer Bruder Peter sodomitische Handlungen. Weiter sei er mit einer Räuberbande umhergezogen und habe sich mit dem Teufel eingelassen. Bernhard Mauron, Vater eines angeblichen Komplizen von Peter, der von Letzterem denunziert wurde, und Peters Verwandte treten vor den Rat. Peter Brünisholz wird zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Aufgrund seines jugendlichen Alters und wegen des Gnadenbittens seiner Verwandschaft wird die Strafe gemildert: Er wird vorgängig mit dem Schwert gerichtet.