SSRQ FR I/2/8 182.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 182.6-1
License: CC BY-NC-SA
François Jaquier – Urteil
1664 January 11.
Edition Text
Gefangner
François JocquierPerson: von ChappellePlace: hinder
ÜbersteinPlace: dry mahl mit dem
lähren seilTerm: uffgezogenTerm: , hatt in kein bekandtnusTerm: dessen, so er ist beschuldiget
wollenCorrected: wordena, hatt tretten wollen. ErhaltetTerm: , er sye kein hexenmeisterTerm: . LedigTerm: mit abtrag kostens, unndt soll das urfedTerm: schwerenTerm: Correction above the line, replaces: schwnb, das er sich gegen niemand rechen werde.
lähren seilTerm: uffgezogenTerm: , hatt in kein bekandtnusTerm: dessen, so er ist beschuldiget
wollenCorrected: wordena, hatt tretten wollen. ErhaltetTerm: , er sye kein hexenmeisterTerm: . LedigTerm: mit abtrag kostens, unndt soll das urfedTerm: schwerenTerm: Correction above the line, replaces: schwnb, das er sich gegen niemand rechen werde.
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