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SSRQ FR I/2/8 178.11-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 178.11-1

License: CC BY-NC-SA

Margreth Freffer-Corpataux – Verhör

1664 May 15.

  • Shelfmark: StAFR, Thurnrodel 16, S. 170–172
  • Date of origin: 1664 May 15
  • Substrate: Papier
  • Language: German

Edition Text

KellerPlace: Outdent, den 15ten maiiLanguage change: Latin 1664Date of origin: 15.5.1664

HrAbbreviation ammanTerm: 1

HrAbbreviation PythonPerson: , hrAbbreviation burgermeisterTerm: 2

RämiPerson: , MoßerPerson: , SchrötterPerson: , AdamPerson:

FywaPerson: , VögelinPerson:

Margereth Corpastaux, sonsten Kolerin genandtPerson: , wegen
übertrettnen eydts gefäncklich yngezogenTerm: und der unholderyTerm: halber, darumb sie schon hievor yngelegen und verbannisiert worden, wyttläuffig examiniert. Hat
die übertrettung des eydtsTerm: , in demme sie sich inAddition above the line by insertion marka allhieCorrection overwritten, replaces: arbsige
bottmässigkheitTerm: retiriertTerm: , bekhendtTerm: und ihren fähler
endtschuldigen wöllen, daß sie von LouppenPlace: vereydetTerm:
und uff disen boden geleitet worden.
Sagt, sie sye
zu RoßhüßerenPlace: der kilchöriTerm: MüllenbergPlace: , BernerPlace:
[p. 171]Page breakgebieths, von ihrer allhießigen gefänkliche ledigungTerm: ein
zeit lang geweßen, von dannen sye sie nacher EinsidlenUncertain readingcPlace:
mit ihrem sohn gangen. Volgendts habe sie sich 10 wuchenDuration: 10 weeks lang
zu NeyPlace: 3 by der AhrenPlace: nit weitt von ArbergPlace: Uncertain readingd by
Adam JeanPerson: uffgehalten, syeAddition above the line by insertion marke nachwerthsTerm: gehnTerm: FriesiwylPlace:
und endtlich zu LouppenPlace: khommen.
BekhentTerm: , habe
sich daselbsten bym hrAbbreviation landtvogtTerm: frywillig angemelt
uß ursachen, daß manAddition above the line by insertion markf sie hin und wider der unholderyTerm: halber
verschryttTerm: und angezogenTerm: g, ob wäre sie von dem
schinterTerm: zu LouppenPlace: 4 für ein unholdinTerm: angeben worden,
derentwegen wylen hrAbbreviation landtvogt solte ordnung gegeben
haben, sie einzuzüchen. So habe sie zur anzeigung ihrer
unschuldt sich unerschrockhen presentieren und ihme hrAbbreviation
landtvogt vermeldenTerm: wöllen, sie thuye sich gott undt
der gnädigen oberkheitt ihrer unschuldt halber befehlenTerm: .

BekhendtTerm: , daß sie des AmmansPerson: von LibistorffPlace: tochter
by einem bach angetroffen, welche selbigen tags gottenTerm:
geweßen. Habe ihro h–deßwegen glückhCorrection inline, replaces: glücks–h gewünscht,
will mit ihren nit geschimpfft noch sie berürht haben.
Sagt, solche tochter sye gesundt und jetz schwangerTerm: , dardurch
ihr kranckheit antagetTerm: worden. Eben diße tochter
sye ein ursach, daß sie hinder LouppenPlace: in böße reputation gerathen, dan sie ersuchtTerm: worden, dißer sydts sich zu
verfügenTerm: und zu ihr zu khommen, mit vilfältigen versprechungen
alles guts. Habe aber ihren eydt nit übertrettenTerm:
wollen. Lobe gott, daß solches nit geschechen, sonsten
hette sie den verdacht ußstehn müessen, solche tochter
inficiertTerm: und das übelTerm: von ihren weggenommen zu haben.

Thut ihr unschuldt dem lieben gott heimbsetzenTerm: , ihr
[p. 172]Page breakmutter selig habe ihro wohl vermeldtTerm: , daß sie in
bößen pflanzen gebohren worden, sie solle sich
wohl vorsehen und gott vor augen haben.

Will in den ihro vorgehaltenen orthen alß zu HeüttenriedtPlace: , SchwartzenburgPlace: , im GalmPlace: und anderen derglychen wäldenTerm: und sonderlich mit denen ihro genambseten persohnen niemahlen gewesen sein. Sagt, habe
i–mit demCorrection inline, replaces: niemahlen–i schinterTerm: von LouppenPlace: 5 nieh geessen
noch getrunckhen, eins mahls habe er zu GurmelsPlace:
von ihro umb ein batzenCurrency: 1 batzen eyerTerm: khauffen wollen, j
syeAddition inlinek aber damahlen darmit nit versehenTerm: geweßen.
Pittet gott und ein gnädige oberkheit, wölle
sich ihrer erbarmen.

Notes

  1. Addition above the line by insertion mark.
  2. Correction overwritten, replaces: ar.
  3. Uncertain reading.
  4. Uncertain reading.
  5. Addition above the line by insertion mark.
  6. Addition above the line by insertion mark.
  7. Deletion: worden.
  8. Correction inline, replaces: glücks.
  9. Correction inline, replaces: niemahlen.
  10. Deletion: habe.
  11. Addition inline.
  1. Gemeint ist Andres FleischmannPerson: , der an Stelle des Grossweibels den Vorsitz übernahm.
  2. Gemeint ist Tobias GottrauPerson: .
  3. Der Ort ist nicht identifizierbar.
  4. Gemeint ist David LässerPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 179.0-1.
  5. Gemeint ist David LässerPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 179.0-1.