SSRQ FR I/2/8 154.20-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 154.20-1
License: CC BY-NC-SA
Agathe Wirz-Corboz, Mathia Palliard-Cosandey – Anweisung
1651 July 20.
Edition Text
Gefangene
[...]Editorially irrelevant1
[fol. 150r]Page break
Agata CorbozPerson: , die der häxeryTerm: so vill alß überwisenTerm: , unnd sich nach des
meistersTerm: relationTerm: mit dem teüfflischen zeichenTerm: befleckht befindt, dessen ungeacht zu keiner bekandtnußTerm: mag gepreßt werden, obglych sie mit dem keyßerlichen rechtenTerm: hart peinlichTerm: erfragt worden. Nun wylen man besorget, sie
werde ein sonderbarenTerm: pactTerm: mit dem bößen feindTerm: getroffen haben, will
man auch mit ihren extraordinarie fürfahrenTerm: , das sie namblichen mit
benemmungTerm: des dry mahl 24 stündigenDuration: 24 hours schlaffs solle mit geduldt unnd
wylen erfragt werden. Darzu wirdt die abtheillung der darzu erhoüschendenTerm: dieneren, weyblen unnd stattknechtenTerm: oder bettellvogten angesehenTerm: ,
unndCorrection inline, replaces: werdena die diener ihme schuldiger massen gehorsammenTerm: . Ihnnen werdt
mässigklich zu trinckhen geben werden, darzu hrAbbreviation grichtschryber2 gwalt hatt, auch etwas broths unnd käß, auch kertzen.
meistersTerm: relationTerm: mit dem teüfflischen zeichenTerm: befleckht befindt, dessen ungeacht zu keiner bekandtnußTerm: mag gepreßt werden, obglych sie mit dem keyßerlichen rechtenTerm: hart peinlichTerm: erfragt worden. Nun wylen man besorget, sie
werde ein sonderbarenTerm: pactTerm: mit dem bößen feindTerm: getroffen haben, will
man auch mit ihren extraordinarie fürfahrenTerm: , das sie namblichen mit
benemmungTerm: des dry mahl 24 stündigenDuration: 24 hours schlaffs solle mit geduldt unnd
wylen erfragt werden. Darzu wirdt die abtheillung der darzu erhoüschendenTerm: dieneren, weyblen unnd stattknechtenTerm: oder bettellvogten angesehenTerm: ,
unndCorrection inline, replaces: werdena die diener ihme schuldiger massen gehorsammenTerm: . Ihnnen werdt
mässigklich zu trinckhen geben werden, darzu hrAbbreviation grichtschryber2 gwalt hatt, auch etwas broths unnd käß, auch kertzen.
Notes
- Correction inline, replaces: werden.↩
- Ce passage concerne d’autres individus.↩
- Gemeint ist Franz DaguetPerson: .↩
- Le passage qui suit concerne le procès mené contre Pierre DucliPerson: , le père. Voir SSRQ FR I/2/8 156.10-1.↩
Metadata