SSRQ FR I/2/8 154.16-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 154.16-1
License: CC BY-NC-SA
Agathe Wirz-Corboz – Anweisung
1651 July 11.
Edition Text
Gefangne
Agatha CorbozPerson: hatt vierthalb stundDuration: 45 minutes1 die torturTerm: der zwehellenTerm:
ohne einige bekandtnußTerm: der häxeryTerm: , deren sie sehr verdacht ist,
ußgestanden, obglych sie mit dem teüfflischen zeichenTerm: convinciertTerm:
unnd das examenTerm: sie so wytt verargwöhniget, das sie woll für ein
häxTerm: mag gehalten werden. Doch weiß man esAddition above the linea nit eigenlich. Mit ihren will
man ein tag acht yngehalten unnd hinzwischen sich bedenckhen, mit waß
für zuläßliche mittell sie zur bekandtnußTerm: beklagter unthaten könte
gepreßt werden.
ohne einige bekandtnußTerm: der häxeryTerm: , deren sie sehr verdacht ist,
ußgestanden, obglych sie mit dem teüfflischen zeichenTerm: convinciertTerm:
unnd das examenTerm: sie so wytt verargwöhniget, das sie woll für ein
häxTerm: mag gehalten werden. Doch weiß man esAddition above the linea nit eigenlich. Mit ihren will
man ein tag acht yngehalten unnd hinzwischen sich bedenckhen, mit waß
für zuläßliche mittell sie zur bekandtnußTerm: beklagter unthaten könte
gepreßt werden.
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