SSRQ FR I/2/8 149.7-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 149.7-1
License: CC BY-NC-SA
Madeleine Tinguely – Anweisung
1650 June 30.
Edition Text
Gefangne
Magdlen TängilliPerson: , die ihrem fürgebenTerm: nach mit dem khindtTerm: umbgehet unndt
ein härumb stryehende mätzTerm: ist, unnd frywillig bekendtTerm: , ein hexTerm: zu syn.
Sie soll durch zwo hebammenTerm: gevisitiertTerm: unnd besichtiget werden. Befundt sie
sich nit schwangerTerm: , fahre man mit ihren für. Ist sie schwangerTerm: , werde referiertTerm: .
ein härumb stryehende mätzTerm: ist, unnd frywillig bekendtTerm: , ein hexTerm: zu syn.
Sie soll durch zwo hebammenTerm: gevisitiertTerm: unnd besichtiget werden. Befundt sie
sich nit schwangerTerm: , fahre man mit ihren für. Ist sie schwangerTerm: , werde referiertTerm: .
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