SSRQ FR I/2/8 149.12-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 149.12-1
License: CC BY-NC-SA
Madeleine Tinguely, Margreth Rumo, Tichtli Buchs – Anweisung und Urteil
1650 July 7.
Edition Text
Gefangne
Magdlen TengilliPerson: , ein meineydige verwißne mätzTerm: , die in der torturTerm: bekhendtTerm: ,
ein unholdinTerm: zu syn unnd bey ihr bekandtnußTerm: beständig verblybt. Allein, das sie
die angebne RommanninaPerson: gäntzlichen entschlagenTerm: unnd die anklag zuruckhgezogen.
Mit der TengillinaPerson: soll man mit demAddition above the linea zenhdnerTerm: fürfahrenTerm: , wylen man nitAddition above the lineb befindt, das sie
schwangerTerm: sye. Unnd wurde sie bey der entschlagungTerm: bestehen, so soll die RommaninaPerson:
ohne unkosten ledig synTerm: . Ein glyche meinung hatt eß mit der entschlagenenTerm: Tichtli
BuchliPerson: , doch vermöchte dise der kosten abzutragen, zahle derselben.
ein unholdinTerm: zu syn unnd bey ihr bekandtnußTerm: beständig verblybt. Allein, das sie
die angebne RommanninaPerson: gäntzlichen entschlagenTerm: unnd die anklag zuruckhgezogen.
Mit der TengillinaPerson: soll man mit demAddition above the linea zenhdnerTerm: fürfahrenTerm: , wylen man nitAddition above the lineb befindt, das sie
schwangerTerm: sye. Unnd wurde sie bey der entschlagungTerm: bestehen, so soll die RommaninaPerson:
ohne unkosten ledig synTerm: . Ein glyche meinung hatt eß mit der entschlagenenTerm: Tichtli
BuchliPerson: , doch vermöchte dise der kosten abzutragen, zahle derselben.
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