SSRQ FR I/2/8 144.7-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 144.7-1
License: CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Grosse, Anni Schueller, die Kleine – Anweisung
1649 November 16.
Edition Text
Gefangne
Anni SchuollerPerson: 1, die zwar bekendtTerm: , vor ohngefahrlich 6Duration: 6 years oder 7 jharenDuration: 7 years
den bösen feindtTerm: by dem thürlißTerm: des BuchwaldtsPlace: im MuollerPlace: gesehen unnd sich ihme ergebenTerm: zu haben. Will aber nit bekandtlichTerm:
syn, etwas bößwichtigsTerm: verbracht zu haben unnd variert starckh
in ihrer bekandtnußTerm: . Sie ist auch gehörloßTerm: unnd halb ynfältigTerm: ,
maßen hrherr burgermeisterTerm: sich bevelchsTerm: erholt, ob er mit ihren durch
verübung des keißkeißerlichen rechtensTerm: fürfahrenTerm: solle. Myn herren des grichts
mögen mit ihren ihrer discretionTerm: unnd vorsichtigkheit gemäß mit dem
cendtnerTerm: fürfahrenTerm: .
den bösen feindtTerm: by dem thürlißTerm: des BuchwaldtsPlace: im MuollerPlace: gesehen unnd sich ihme ergebenTerm: zu haben. Will aber nit bekandtlichTerm:
syn, etwas bößwichtigsTerm: verbracht zu haben unnd variert starckh
in ihrer bekandtnußTerm: . Sie ist auch gehörloßTerm: unnd halb ynfältigTerm: ,
maßen hrherr burgermeisterTerm: sich bevelchsTerm: erholt, ob er mit ihren durch
verübung des keißkeißerlichen rechtensTerm: fürfahrenTerm: solle. Myn herren des grichts
mögen mit ihren ihrer discretionTerm: unnd vorsichtigkheit gemäß mit dem
cendtnerTerm: fürfahrenTerm: .
Anni SchuollerPerson: , die jüngere schwester, die nichts bekhendtTerm: , soll an das folterseillTerm:
des kleinen steinsTerm: peinlichTerm: erfragt werden.2
des kleinen steinsTerm: peinlichTerm: erfragt werden.2
Notes
- Gemeint ist Anni SchuellerPerson: , die Grosse.↩
- Le passage qui suit concerne les procès menés contre Anni DumontPerson: , Clauda JacquatPerson: , Tichtli GötschmannPerson: et Catherine Bapst-KäserPerson: . Voir SSRQ FR I/2/8 146.3-1, SSRQ FR I/2/8 145.4-1 et SSRQ FR I/2/8 142.34-1.↩
Metadata