SSRQ FR I/2/8 123.25-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 123.25-1
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Anni Schueller, die Kleine, Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller – Anweisung
1646 October 11.
Edition Text
Der hingerichteten DietrinaPerson: vereydette töchter1, die in der
parochianTerm: GiffersPlace: confiniertTerm: , mögend gahn bettlenTerm:
zu ihrem underhalt. Ist also die confinationTerm: uffgehebt.
Soll ihren aber hAbbreviation vennerTerm: zusprechen, das uff die erste
klag sie das ein mit dem anderen werden zahlen
müßen.
parochianTerm: GiffersPlace: confiniertTerm: , mögend gahn bettlenTerm:
zu ihrem underhalt. Ist also die confinationTerm: uffgehebt.
Soll ihren aber hAbbreviation vennerTerm: zusprechen, das uff die erste
klag sie das ein mit dem anderen werden zahlen
müßen.
Notes
- Gemeint sind Anni SchuellerPerson: , die Kleine, Anni SchuellerPerson: , die Grosse, und Elsy SchuellerPerson: .↩
Metadata