SSRQ FR I/2/8 123.18-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 123.18-1
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Margret Schueller-Python – Anweisung
1646 August 23.
Edition Text
Gefangne
Margreth DietrinaPerson: , die alles widerumb laugnet unnd sagt,
daß die marterTerm: sie dahin bezwungen habe. Die hhherren des grichts sollen
sie nochmahlen examinieren. Will sie nit bekhennenTerm: , bruchend den tischTerm: .
Unnd bekhendtTerm: sie alßdan, werde vor gricht gestelt.
daß die marterTerm: sie dahin bezwungen habe. Die hhherren des grichts sollen
sie nochmahlen examinieren. Will sie nit bekhennenTerm: , bruchend den tischTerm: .
Unnd bekhendtTerm: sie alßdan, werde vor gricht gestelt.
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